Innere Verfassung Cisarias
Grundlage der inneren Verfassung Cisarias ist ihre „Konstitution“, also das angenommene Regelwerk, das die inneren Zustände und Abläufe bestimmt. Die Konstitution Cisarias stammt aus dem Gründungsjahr 1851 und gilt seitdem mehr oder minder unverändert. Sie legt das fest, was nachfolgend dargestellt ist.
Corps wie Cisaria haben manchmal die Aura von Geheimgesellschaften, ohne daß sie dies eigentlich wollen. Ein Grund hierfür dürfte die Art und Weise sein, wie man Mitglied eines Corps wird – oder besser: wie man es nicht werden kann. Die allermeisten herkömmlichen Vereine stehen jedem Interessierten offen. Der Interessent beantragt die Aufnahme in den Verein und wird in der Regel gerne genommen. Bei Corps ist dies anders: Corps stellen an ihre neu hinzugekommenen Mitglieder Anforderungen, und das Erbringen des Geforderten ist praktisch nur während der Studienzeit möglich. Der Eintritt in ein Corps ist somit sinnvoll nur während des Studiums möglich, nicht dagegen in mittlerem und höherem Lebensalter. Anders als herkömmliche Vereine werben Corps deshalb nicht um jedermann, sondern um Studenten in den frühen Studiensemestern, obwohl sie Mitglieder quer durch die Generationen haben. Wegen der genannten Akzeptionsstruktur erlangen Corps einen familiären Zug: Man tritt dem Corps in jungen Jahren bei und ist ihm dann i.d.R. bis zum Lebensende verbunden. Für Leute jenseits des Studiums ist der Beitritt dagegen nicht mehr möglich, dieser Zug ist abgefahren, und von außen wird diese "kalte Schulter" der Corps gegenüber Nichtmitgliedern manchmal als geheimniskrämerisch, dünkelhaft oder arrogant empfunden.
Die "Karrierestationen" innerhalb Cisarias sehen wie folgt aus, wobei jede der späteren "Karrierestufen" das Durchlaufen der früheren voraussetzt und ein "Quereinstieg" nirgendwo vorgesehen ist:
Man beginnt als sog. „Fuchs“ und ist dies ein bis zwei Semester. Die Pflichten dem Corps gegenüber sind moderat, beinhalten jedoch schon das Fechten. Die Fuchsenzeit ist die Probezeit, binnen derer man sich überlegen kann, ob das Corps und die Leute darin ein Versprechen auf lebenslange Mitgliedschaft rechtfertigen. Füchse sind an den Conventen (Parlament/Mitgliederversammlung) nicht beteiligt oder berechtigt. Früher hatten Corps zehn und mehr Füchse pro Semester. Heute sind die Zahlen geringer.
Nach der Fuchsenzeit wird man zum Corpsburschen („CB“) rezipiert, wenn man selbst und wenn das Corps dies wollen. Die CB's sind durch das Corps vergleichsweise stark belastet. Zum einen wird von ihnen die Organisation des Corpsalltags gefordert, zum anderen auch das Fechten – und das alles natürlich neben dem Studium. Die CB's bilden zusammen den "CC" (Corps-Convent" - die wöchentliche förmliche und beschlussfähige Versammlung der Aktiven) und stellen die sog. "Chargen", also die gewählten Vorstände, „Senior“, „Consenior“ und „Sekretär“ genannt. Das Dasein als CB dauert drei bis fünf Semester. In der Zeit als Fuchs und CB erbringt man auch die geforderten fechterischen Leistungen.
Danach kommt die Zeit als inaktiver Corpsbursch („iaCB“): Die Pflichten dem Corps gegenüber lassen deutlich nach, und das Fechten fällt ganz weg. In dieser Zeit beendet man sein Studium. Füchse, CB's und iaCB's bilden zusammen die sog. "Aktivitas", also den tatsächlich noch studierenden Teil der Mitglieder eines Corps.
Mit dem Abschluss des Studiums und dem Eintritt ins Berufsleben wird man sog. "Alter Herr" oder "Philister". Die Pflicht dem Corps gegenüber wandelt sich: Zu Tätigkeiten oder Präsenz ist man nicht mehr verpflichtet, jedoch im Gegensatz zu vorher zur Beitragszahlung. Weniger als die Hälfte aller aktiv werdenden Füchse wird philistriert.
Die Angelegenheiten des Corps werden von Conventen wahrgenommen und bearbeitet. Der schon erwähnte Corps-Convent, der sog. „CC“, ist die wöchentliche Versammlung der studentischen Mitglieder (Aktivitas, jedoch ohne Füchse) zur Bearbeitung der laufenden Angelegenheiten. Auf dem CC haben nur die studentischen Mitglieder Stimmrecht, nicht dagegen die Alten Herren. Der CC beschließt durch Mehrheitsbeschluss. Er wählt jeweils für ein Semester die o.g. Chargen. Diese sind dem CC verantwortlich und können von ihm abgewählt werden. Die dem CC obliegenden Angelegenheiten sind u. a. Wahl der Chargen, Festlegung und Durchführung des Semesterprogramms, die corpsinternen Abläufe, Kontakt zu anderen Corps und Dachverbänden, der Fechtbetrieb, Nachwuchsgewinnung, Seminarwesen und Kassenführung.
Im Philisterconvent versammeln sich zweimal im Jahr alle Corpsmitglieder, also die Aktiven (ohne Füchse) und die Alten Herren. Hier werden in weniger tagesaktueller, eher in prinzipieller Form all die Probleme und Angelegenheiten durchgesprochen, die auch den CC beschäftigen. Darüber hinaus werden vermögensrechtliche Fragen des Corps geregelt (Corpshaus), ggf. auch Personalfragen und finanzielle Angelegenheiten. Daneben interessieren dort natürlich auch das Verhältnis des Philisteriums zur eigenen Aktivitas, zu den andern Corps und zu den Dachverbänden. Das Philisterium wählt einen zehnköpfigen Philisterausschuß, der zwei- bis dreimal pro Semester zusammenkommt und die laufenden Angelegenheiten wahrnimmt.
Cisaria nimmt, wie alle Corps, nur männliche Studierende auf. Es gibt einen ganz pragmatischen Grund hierfür: Cisaria ist wie alle Corps eine „schlagende Verbindung“. Wir pflegen das studentische Fechten einschließlich der Bestimmungsmensur, und daß Frauen das auch machen sollen, ist auch bei sonstiger Selbstverständlichkeit der Gleichstellung doch schlecht vorstellbar. Manchmal wird die Aufnahme nur männlicher Studierender auch mit der Sorge begründet, daß eine so enge Gemeinschaft wie die eines Corps den potenziellen Konflikt Männlein-Weiblein nicht vertrüge. Angesichts der Tatsache aber, dass Männlein und Weiblein sich auch ganz hervorragend vertragen können, überzeugt diese Begründungsschiene nicht alle oder nur halb.
Die Konstitution Cisarias verpflichtet Cisaria als Organisation und die einzelnen Mitglieder zu Toleranz in weltanschaulichen, politischen und religiösen Fragen. Auch der Dachverband Cisarias, der "Weinheimer Senioren-Convents", fordert dies so. Cisaria hat deshalb überhaupt kein Problem damit, Zivildienstleistende oder Ausländer aufzunehmen. Ganz im Gegenteil: Wir freuen uns über alle, die das Corps bunt und interessant machen.
"Ch. C. Pappasoglu s/l (= seiner lieben) Cisaria Weihnachten 1885". Unser griechischer Corpsbruder Pappasoglu schenkte dem Corps 1885 drei reich geschnitzte Stühle, auf denen wir heute noch sitzen!
Cisaria fordert - in der Konstitution festgeschrieben - von seinen Aktiven einen erfolreichen Studienverlauf. Cisaren sind Corpsstudenten, aber vor allem Studenten. Oberstes Ziel ist es, das Studium erfolgreich und einigermaßen schnell zu absolvieren. Corpsbrüder, die über dem Corpsbetrieb das Studium vernachlässigen, haben einen schweren Stand, und in der Regel werden sie früher oder später aus dem Corps ausscheiden, sei es von sich aus oder indem das Corps die Initiative ergreift.
Zuletzt mag man sich das Thema vom rechtlichen Standpunkt aus ansehen: Niemand entkommt den deutschen Gesetzen, auch Corps wie Cisaria nicht. Auch Corps müssen sich den Blick durch die Brille des BGB gefallen lassen. Sie erscheinen dann als gewöhnliche Vereine, ihre Konstitutionen sind Vereinssatzung und die Corpsbrüder sind Vereinsmitglieder im Sinne des BGB. Die Konstitutionen der Corps können somit schon aus rechtlichen Gründen nicht über das hinausgehen, was deutsche Gesetze zulassen – und sie wollen und müssen dies auch gar nicht. Vielmehr kann man im Gegenteil sagen, dass die Konstitution Cisarias schon Grundsätze der Liberalität, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie festgeschrieben hatte, als Deutschland als Ganzes noch lange darauf warten musste.
